Der Open-Source-Projekt „badclaude“, das den Claude-Code zum Beschleunigen per Prügel (Hacking/Angriff) nutzt, hat eine Urheberrechtsverletzungs-Warnung von Anthropic erhalten

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In dieser Woche ist das Open-Source-Projekt „badclaude“, das sich damit brüstet, Claude Code zu beschleunigen, viral gegangen – und prompt hat Anthropic eine Unterlassungs- und Anspruchsschreiben wegen Rechtsverletzung geschickt. Amüsant ist, dass das eigentlich Teil der Roadmap des Projekts war.
(Vorgeschichte: Claude Code hat die Funktion für Cloud-getaktete Aufgaben hinzugefügt! Kein Computer nötig: KI prüft PRs automatisch, aktualisiert)
(Ergänzender Hintergrund: Anthropic-Abo, das den „Hummer“ OpenClaw sperrt! Ab jetzt sind Drittanbieter-Tools nur noch innerhalb bezahlter Kontingente möglich)

In dieser Woche hat jemand auf GitHub ein Open-Source-Projekt namens „badclaude“ veröffentlicht und behauptet, es könne die Ausführungseffizienz von Claude Code steigern. Das Funktionsprinzip ist ganz simpel: Jedes Mal, wenn der Code „ausschlägt“, sendet das Programm an Claude Code ein Ctrl-C-Unterbrechungssignal und wirft zufällig auch noch eine „Motivationsrede“ hinein. Obwohl der Spaßfaktor größtenteils überwiegt, hat es in kurzer Zeit enorme Diskussionen in der Community ausgelöst.

Laut einem Bericht von „Ji Qi Zhi Xin“ („Machine Heart“) hat Anthropic nur wenige Tage nach dem Launch eine Unterlassungsaufforderung (cease and desist letter) geschickt. Darin wird der Autor aufgefordert, die Verwendung von Markenkennzeichnungen wie „Claude“ oder „Anthropic“ in Namen, Titeln, Beschreibungen und Marketingmaterialien umgehend zu stoppen. Außerdem wird verlangt, bis zum 14. April 2026 schriftlich zu bestätigen, dass die Korrektur abgeschlossen ist.

Der vollständige Wortlaut des Schreibens lautet:

Wir schreiben Ihnen bezüglich des Projekts, das derzeit öffentlich als „badclaude“ bezeichnet wird. Nach den öffentlich verfügbaren Informationen scheint das Projekt den Namen von Claude zu verwenden und es im Rahmen von vermarktenden Interaktionsfunktionen mit Claude zu bewerben, was möglicherweise Verwirrung hinsichtlich Herkunft, Finanzierung, Zugehörigkeit oder Billigung verursacht.

Jede Anspielung darauf, dass das Projekt mit Anthropic in Verbindung steht, von Anthropic genehmigt wurde oder mit Anthropic verbunden ist, könnte die Öffentlichkeit in die Irre führen. Daher fordern wir Sie auf, unverzüglich zu stoppen, Claude, Anthropic oder jede ähnliche Markenkennzeichnung in Ihrem Projektnamen, in Titeln, im Marketing, in Beschreibungen oder in der Werbung zu verwenden, alle Aussagen, Texte oder Materialien zu entfernen, die möglicherweise darauf hindeuten, dass das Projekt mit Anthropic verbunden ist, von Anthropic gebilligt wird oder von Anthropic autorisiert wurde, und es zu unterlassen, die Markenkennzeichnung von Anthropic in Verbindung mit diesem Projekt ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung zu verwenden.

Die rechtliche Logik von Anthropіc ist: Wenn man „Claude“ direkt als Namen verwendet und es zudem als Verkaufsargument mit „Interaktion mit Claude Code“ bewirbt, könnten Nutzer leicht den Eindruck bekommen, dass es sich um ein offiziell anerkanntes Tool handelt.

Das Unterlassungsschreiben erhalten – genau wie geplant

Doch das Absurde an der ganzen Sache ist, dass „dass Anthropic ein Unterlassungsschreiben schickt“ ohnehin in der Roadmap des Projekts (roadmap) aufgeführt war – nur hatte man nicht erwartet, dass das so schnell erreicht wird.

Der Schöpfer hat „das Ziel erreicht“ und diese Ankündigung auf der GitHub-Seite hinterlassen – und im Netz brach eine Welle aus Gelächter los.

Diese „sich damit brüsten, der Beklagte zu sein“-Haltung spiegelt in gewisser Weise auch eine Art trotzig-satirische Antwort der Open-Source-Community auf die Marken-Schutzstrategien großer KI-Unternehmen wider: Je mehr man dich kontrollieren will, desto mehr will ich hier Krawall machen.

Anthonpіcs Markenangst

Aus Sicht von Anthropic ist so etwas keineswegs selten. Während Claude Code schnell Verbreitung findet und sich das Entwickler-Ökosystem weiter ausbaut, tauchen ständig Drittanbieter-Tools, Plug-ins und Beschleuniger auf, die unter dem Namen „Claude“ laufen.

Obwohl das Unterlassungsschreiben verlangt, die Korrekturen bis zum 14. April abzuschließen, ist das weitere Vorgehen des badclaude-Projekts noch unklar. Sicher ist jedoch: Die Ersteller des Projekts haben in diesem asymmetrischen juristischen Spiel mit den geringsten Kosten die maximale Aufmerksamkeit gewonnen.

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