Das Urteil sieht vor, dass O’Leary 750.000 US-Dollar Schmerzensgeld, 78.000 US-Dollar Rufschädigung sowie 2 Millionen US-Dollar Strafschadensersatz erhält. Der Richter wies darauf hin, dass O’Leary als öffentliche Person, die kontinuierlich in Medien und Geschäftsbeziehungen tätig ist, durch Rufschädigung direkt in seiner Einladungs- und Geschäftstätigkeit beeinträchtigt wird. Expertenzeugnisse, basierend auf der Anzahl der Aufrufe der betreffenden Beiträge, der Reichweite der Zielgruppe und den Kosten für die Wiederherstellung des Rufs, schätzten den Rufschaden auf 78.000 US-Dollar.
Der Streit entstand durch mehrere Beiträge von Armstrong im März 2025, in denen O’Leary beschuldigt wurde, an einem tödlichen Bootsunfall im Jahr 2019 beteiligt gewesen zu sein. In einem Beitrag veröffentlichte Armstrong zudem O’Learys private Telefonnummer und forderte seine Fans auf, „den Mörder im echten Leben anzurufen“. Das Gericht stellte fest, dass O’Leary damals nur Passagier war und nicht angeklagt wurde; seine Ehefrau wurde nach dem Verfahren ebenfalls für unschuldig erklärt. Die Unfalluntersuchung ergab außerdem, dass ein anderes Boot zu dieser Zeit kein Licht eingeschaltet hatte. Nach der Veröffentlichung der Telefonnummer erhielt O’Leary hunderte Anrufe, was Sicherheitskosten in Höhe von etwa 200.000 US-Dollar pro Jahr verursachte und seine Bewegungs- und Arbeitswege veränderte.
Verfahrensmäßig reichte O’Leary am 26. März 2025 Klage ein; die Zustellung erfolgte am 28. März. Armstrong versäumte mehrfach, fristgerecht zu antworten, obwohl das Gericht Verlängerungen gewährt und ihn ausdrücklich gewarnt hatte. Am 6. Mai wurde die Abwesenheit im Register vermerkt; am 30. Oktober fand eine Anhörung zur Schadensersatzfestsetzung statt, bei der Armstrong erneut fehlte. Später beantragte er die Einstellung des Verfahrens mit der Begründung, er sei inhaftiert und leide an bipolaren Störungen. Das Gericht entschied, dass er ausreichend informiert wurde, die Verzögerung fast ein Jahr betrug und die Interessen des Klägers dadurch erheblich geschädigt wurden, und wies den Antrag ab.
Dieser Fall mahnt erneut: Das Verbreiten falscher Anschuldigungen auf sozialen Plattformen und das „Menschenjagen“ können zu hohen Schadensersatzforderungen und langfristigen rechtlichen Konsequenzen führen. Beteiligte sind Kevin O’Leary, Ben „BitBoy“ Armstrong sowie O’Leary als Investor bei „Shark Tank“.
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