FATF: Peer-to-peer-Überweisungen mit Stablecoins stellen ein Hauptrisiko für Geldwäsche dar; Empfehlung an Emittenten, Einfrier- und Blacklist-Mechanismen einzuführen

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BlockBeats Nachrichten, am 5. März hat die globale Anti-Geldwäsche-Organisation Financial Action Task Force (FATF) in ihrem neuesten Bericht darauf hingewiesen, dass Peer-to-Peer (P2P) Transfers mit Stablecoins zu einer wichtigen Quelle für Geldwäsche im Krypto-Ökosystem geworden sind, insbesondere wenn Nutzer direkt mit unverwahrten Wallets handeln. Aufgrund des Mangels an regulierten Vermittlern sind diese Aktivitäten schwerer nachzuverfolgen und zu überwachen.

FATF erklärt, dass Stablecoins derzeit die am häufigsten genutzten virtuellen Vermögenswerte bei illegalen Krypto-Transaktionen sind. Laut Chainalysis-Daten sind im Jahr 2025 etwa 154 Milliarden US-Dollar an illegalen Krypto-Transaktionen, wobei etwa 84 % Stablecoins betreffen.

Der Bericht empfiehlt, dass Rechtssysteme von Ländern die Emittenten von Stablecoins verpflichten sollten, über die technischen Fähigkeiten zu verfügen, um bei Verdacht auf verdächtige Adressen Vermögenswerte einzufrieren, zu zerstören oder auf schwarze Listen zu setzen. Zudem sollten in Smart Contracts Compliance-Funktionen wie Allow-Lists und Deny-Lists eingebaut werden.

FATF weist darauf hin, dass im Vergleich zu den stark schwankenden Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum Stablecoins wie Tether (USDT) und USD Coin (USDC) aufgrund ihrer Preisstabilität, hohen Liquidität und einfachen grenzüberschreitenden Übertragbarkeit zunehmend von kriminellen Netzwerken für Geldtransfers und Geldwäsche genutzt werden.

Darüber hinaus erwähnt der Bericht, dass nordkoreanische Hackergruppen und mit dem Iran verbundene Organisationen Stablecoins nutzen, um illegale Gelder zu waschen, und diese über außerbörsliche Händler oder P2P-Plattformen in Fiat-Währungen umwandeln. FATF fordert eine stärkere Regulierung der Stablecoin-Emittenten und die breitere Anwendung von Blockchain-Analysetools sowie Maßnahmen wie die „Travel Rule“ zur Bekämpfung von Geldwäsche.

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