Der FDIC-Vorschlag zur Krypto-Regulierung: Was die 191 Seiten tatsächlich von Stablecoin-Inhabern verlangen

Cryptonews

Die Landschaft der Krypto-Regulierung hat sich am Dienstag verschoben, als das FDIC dafür stimmte, eine 191-seitige vorgeschlagene Verordnung freizugeben, die den GENIUS Act umsetzt und Reserve-, Rücknahme-, Kapital- und Verwahrstandards für Stablecoin-Emittenten festlegt — aber die folgenreichste Einzelheit für alltägliche Inhaber ist, was der Vorschlag nicht bietet: eine bundesweite Einlagenversicherung für ihre Tokens.
Zusammenfassung

  • Die FDIC’s 191-seitige vorgeschlagene Verordnung verlangt von zugelassenen Payment-Stablecoin-Emittenten, Reserven in einer strikten 1:1-Basis gegenüber allen ausstehenden Tokens zu halten, innerhalb von zwei Geschäftstagen einzulösen und Kapital- sowie Liquiditätsstandards einzuhalten — und spiegelt damit den Rahmen wider, den die OCC im Februar für nationale Bank-Tochtergesellschaften vorgeschlagen hatte
  • Stablecoin-Token-Inhaber selbst werden im Rahmen des Vorschlags nicht von der bundesweiten Einlagenversicherung abgedeckt; die FDIC hat klargestellt, dass die in versicherten Banken gehaltenen Reserveeinzahlungen für eine Versicherung in Frage kommen können, aber dass dieser Schutz für die Reserven des Emittenten gilt, nicht für einzelne Token-Inhaber
  • Der Vorschlag eröffnet eine 60-tägige öffentliche Kommentierungsphase mit 144 konkreten Fragen, darunter Reservepuffer, zulässige Vermögensarten, Konzentrationsgrenzen und bankrott-fern strukturiere Modelle; der GENIUS Act verlangt finale Regeln bis zum 18. Juli 2026

Das Krypto-Regulierungspaket, das US-Stablecoins steuert, hat am Dienstag einen bedeutenden Schritt nach vorn gemacht, als das FDIC dafür stimmte, seine 191-seitige Regel unter dem GENIUS Act vorzuschlagen — der zweite Bundes-Aufsichtsregulator im Bankwesen, der dies tut, nach dem OCC-Vorschlag im Februar. Wie Bloomberg berichtete, gilt die Regel speziell für „zugelassene Payment-Stablecoin-Emittenten“ — eine Kategorie, die der GENIUS Act als Stablecoin-Emittenten definiert, die Tochtergesellschaften von bundesweit versicherten Einlageninstituten sind oder von einem Bundes- oder Landesregulator autorisierten Einheiten entsprechen.

FDIC-Vorsitzender Travis Hill verwies auf „tendenziell enorme Fortschritte in diesem Bereich“ in den vergangenen zwei Jahren und nannte die Verabschiedung des GENIUS Act sowie die Beschleunigung der Entwicklung digitaler Assets durch sowohl Banken als auch Nichtbank-Unternehmen als Treiber hinter der formalen Regelsetzung.

Was der 191-Seiten-Vorschlag tatsächlich verlangt

Die Kernanforderungen sind klar. Stablecoin-Emittenten, die von der Regel erfasst sind, müssen jederzeit Reserven in einer strikten 1:1-Basis gegenüber allen Tokens im Umlauf halten. Zulässige Reservevermögenswerte sind auf US-Dollar oder sehr liquide Äquivalente wie kurzfristige US-Staatspapiere begrenzt. Die Rücknahme muss innerhalb von zwei Geschäftstagen gewährleistet werden. Kapital- und Liquiditätspuffer sind erforderlich. Die Verwahrvereinbarungen müssen spezifische Standards erfüllen, und jährliche unabhängige Prüfungen sind für Emittenten mit einer Marktkapitalisierung von mehr als $50 Milliarden verpflichtend.

Emittenten mit weniger als $10 Milliarden an im Umlauf befindlichen Tokens können unter staatlicher Aufsicht operieren, sofern diese staatlichen Rahmenwerke einem „im Wesentlichen ähnlichen“ bundesweiten Standard entsprechen. Das Finanzministerium entwickelt gleichzeitig Grundsätze zur Bewertung, welche staatlichen Regime qualifizieren, wobei seine Kommentierungsphase bis zum 2. Juni 2026 läuft.

Die entscheidende Einzelheit, die Token-Inhaber wissen müssen

Das FDIC hat seine bislang folgenreichste Klarstellung ausdrücklich gemacht: Stablecoin-Token-Inhaber erhalten keinen Schutz durch eine bundesweite Einlagenversicherung. Die Reserveeinzahlungen, die in versicherten Banken gehalten werden, können für eine FDIC-Abdeckung in Frage kommen — indem sie die Reserven des Emittenten im Fall eines Bankausfalls absichern — aber dieser Schutz erstreckt sich nicht auf die Personen, die die Tokens halten.

Diese Unterscheidung ist wichtig. Das bedeutet, dass, wenn ein zugelassener Stablecoin-Emittent scheitert, Token-Inhaber nicht in derselben Position sind wie ein traditioneller Bankeinleger, der bis zu 250.000 US-Dollar abgesichert ist. Die FDIC argumentierte, dass die Behandlung von Stablecoins als FDIC-versicherte Produkte „nicht konsistent“ mit der ausdrücklichen Sprache des GENIUS Act wirkt, in der festgehalten wird, dass Payment-Stablecoins nicht der bundesweiten Einlagenversicherung unterliegen. Die 1:1-Reserveanforderung ist so konzipiert, dass sie die strukturelle Absicherung an die Stelle dieser Versicherung setzt — aber es ist eine andere Form des Schutzes.

Was als Nächstes passiert, bevor daraus Gesetz wird

Wie crypto.news berichtete, deckt die 60-tägige Kommentierungsphase 144 konkrete Fragen ab, darunter, wie Reservepuffer bemessen werden sollten, welche zusätzlichen Vermögensarten qualifizieren sollten, wie Konzentrationsgrenzen funktionieren und wie bankrott-fern wirkende Schutzmechanismen aussehen sollten. Die Kommentierungsphase muss vor dem 18. Juli 2026 geschlossen werden — der regulatorischen Frist des GENIUS Act — und lässt damit ein enges Zeitfenster für die Finalisierung.

Wie crypto.news außerdem anmerkte, verlangte der Vorschlag der OCC im Februar ähnlich ebenfalls 100%-Reserven und legte Anwendungswege für neue Emittenten fest. Die Regel des FDIC richtet sich eng nach diesem Rahmen, fügt jedoch eigene Aufsichtsstandards für staatliche Nichtmitgliedsbanken und staatliche Sparkassen hinzu. Zusammen bauen die beiden Vorschläge die föderale Regulierungsarchitektur auf, die einen geschätzten $316 Milliarden Stablecoin-Markt steuern wird.

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