Die FDIC genehmigt neue Regulierungsauflagen für Stablecoins und setzt den umsichtig-prudentiellen Rahmen des „GENIUS Act“ um

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Der Verwaltungsrat der Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) hat am 7. April eine vorgeschlagene Regelsetzung nach dem Verfahren Notice of Proposed Rulemaking genehmigt, die darauf abzielt, die einschlägigen Anforderungen und Standards des GENIUS Act (Gesetz zur Anleitung und Festlegung nationaler Innovationen für US-Stablecoins) umzusetzen. Dies markiert einen wichtigen Fortschritt auf Bundesebene in den USA bei der Regulierung von Stablecoins; zudem handelt es sich um die zweite Regelsetzung der FDIC zu diesem Gesetz.

Ein Rahmen für die umsichtige Aufsicht über Emittenten von Zahlungs-Stablecoins aufbauen

Laut der offiziellen Ankündigung der FDIC wird diese vorgeschlagene Regel eine vollständige aufsichtsrechtliche Rahmenstruktur für Zahlungs-Stablecoin-Emittenten schaffen, die unter der Aufsicht der FDIC stehen. Sie umfasst mehrere zentrale Auflagen, darunter das Management von Reservevermögenswerten, Rücknahme-Mechanismen, Kapitaladäquanzquoten sowie Standards für das Risikomanagement.

Der Kernzweck dieses Rahmens besteht darin, sicherzustellen, dass Stablecoin-Emittenten über ausreichende Reservevermögenswerte verfügen, um den Wert der von ihnen ausgegebenen Tokens zu stützen, und zugleich über robuste Fähigkeiten zur Risikokontrolle verfügen. Für die Stablecoin-Branche, der es bislang langfristig an einem klaren bundesstaatlichen Aufsichtsrahmen mangelte, wird das Inkrafttreten dieser Regel den Marktteilnehmern einen klareren Pfad zur Compliance bieten.

IDI-Stablecoin-Treuhand- und Verwahrleistungen unter die Vorschriften bringen

Zusätzlich zu den Vorgaben für Stablecoin-Emittenten wird die vorgeschlagene Regel auch entsprechende Anforderungen für von der FDIC regulierte Einlageninstitute (Insured Depository Institution, IDI) festlegen, die Stablecoin-Treuhand- und Verwahrleistungen anbieten. Das bedeutet, dass auch traditionelle Banken, die sich an Stablecoin-bezogenen Geschäften beteiligen, die neuen aufsichtsrechtlichen Standards einhalten müssen.

Besonders hervorzuheben ist, dass die FDIC in dieser Regel zwei wichtige rechtliche Einordnungen ausdrücklich klärt. Erstens wird die „Durchleitungsversicherung“ (pass-through insurance) für Einlagen, die als Stablecoin-Reserven dienen, auf diese angewendet, um Stablecoin-Inhabern zusätzlichen Vermögensschutz zu bieten. Zweitens stellt die FDIC klar, dass tokenisierte Einlagen (tokenized deposits), die die gesetzliche Definition von „Einlagen“ erfüllen, gleich behandelt werden wie andere Arten traditioneller Einlagen und nicht allein wegen ihrer digitalisierten Form anders behandelt werden.

GENIUS-Act-Regulierungs-Puzzle nach und nach zusammensetzen

Dies ist nicht das erste Mal, dass die FDIC Regeln zum GENIUS Act erlässt. Bereits am 19. Dezember 2025 hatte die FDIC die erste entsprechende Regel veröffentlicht, die ein Antragsverfahren dafür einrichtet, wie Einlageninstitute über Tochtergesellschaften Stablecoins ausgeben können. Die nun genehmigte vorgeschlagene Regel gehört zur zweiten Phase und konzentriert sich auf konkretere aufsichtsrechtliche Standards für ein umsichtigeres Vorgehen, sodass der gesamte aufsichtsrechtliche Rahmen noch vollständiger wird.

Der GENIUS Act hat den vollständigen Namen „Guiding and Establishing National Innovation for U.S. Stablecoins Act“. Es handelt sich dabei um eine wichtige Gesetzgebung des US-Kongresses, um einen bundesstaatlichen Regulierungsrahmen für Stablecoins zu schaffen. Die schrittweise Umsetzung des Gesetzes steht für den Versuch, dass die USA das Compliance-Ökosystem für Stablecoins beschleunigt aufbauen, und zielt darauf ab, eine Balance zwischen Innovationsförderung und Verbraucherschutz zu erreichen.

Start der 60-tägigen Phase zur Einholung öffentlicher Stellungnahmen

Die FDIC erklärte, dass diese vorgeschlagene Regel nach der offiziellen Veröffentlichung im Federal Register eine 60-tägige Phase zur Einholung öffentlicher Stellungnahmen durchlaufen wird. In diesem Zeitraum können Branchenbeteiligte, Forschungseinrichtungen, Verbraucherinteressenvertretungen und die allgemeine Öffentlichkeit Stellungnahmen und Vorschläge zum Regelungsinhalt einreichen; die FDIC wird nach der Prüfung aller Stellungnahmen über die endgültige Form der Regel entscheiden.

Für die Kryptoindustrie signalisieren die aufeinanderfolgenden von der FDIC eingeführten aufsichtsrechtlichen Regeln zu Stablecoins eine klare politische Ausrichtung: US-Regulierungsbehörden bauen mit einer aktiven, aber zugleich umsichtigen Haltung einen institutionell verankerten Betriebsrahmen für Stablecoins auf. Mit zunehmender Klarheit des regulatorischen Umfelds wird erwartet, dass dies mehr traditionelle Finanzinstitute in den Stablecoin-Markt zieht und so die Mainstream-Akzeptanz digitaler Vermögenswerte weiter vorantreibt.

Der Artikel „FDIC genehmigt neue aufsichtsrechtliche Regeln für Stablecoins und setzt den umsichtigen Rahmen des GENIUS Act um“ erschien zuerst bei ABMedia.

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